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ALLRIS - Auszug

11.09.2023 - 6 Verkehrssicherungspflicht an kommunalen Entwäss...

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Herr Volpert (Bauamt) berichtet auf Anfrage aus dem politischen Gremium über die Verkehrsversicherungspflicht für Entwässerungsanlagen. Demnach sind die Gemeinden, auf deren Flächen Entwässerungsanlagen / Regenrückhaltebecken / Löschteiche liegen, verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, inwieweit eine entsprechende Anlage gesichert werden muss. Ggf. ist eine fachgutachterliche Stellungnahme / Risikobewertung eines externen Sicherheitsfachmanns einzuholen. Andernfalls sind Haftungsrisiken für die Gemeinde nicht auszuschließen. Herr Schiewer (BM Steinbergkirche) schlägt vor, dass die Amtsgemeinden, die Bedarf sehen, einen gemeinsamen Fachmann, z.B. vom TÜV/Dekra zur Beratung beauftragen, um die anfallenden Beratungskosten möglichst gering zu halten. Herr Volpert sendet die vorliegenden Informationen zur Thematik per Mail an alle Bürgermeister. Weiterhin holt Herr Volpert ein entsprechendes Angebot für eine externe fachliche Beratung ein.

Als Anlage zur Niederschrift erfolgt der Aktenvermerk des Bauamtes vom 19.10.2021.

  

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