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08.05.2023 - 7 Zukunft des Schulstandortes Steinbergkirche; Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 08.05.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Träger der gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgabe „Schulträgerschaft“ ist im Bereich der Gemeinde Steinbergkirche das Amt Geltinger Bucht. Diese Selbstverwaltungsaufgabe wurde im Rahmen der zum 01.01.2015 gesetzlich notwendigen Benennung einer maximalen Anzahl von Aufgaben, die durch das Amt wahrgenommen werden dürfen, von der Gemeinde Steinbergkirche auf Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 1 der Amtsordnung im Jahr 2014 auf das Amt Geltinger Bucht übertragen worden; die volle sachliche, fachliche und finanzielle Zuständigkeit liegt damit beim Amt. Die Gemeinde hat dadurch keinen direkten Einfluss auf das Geschehen; Entscheidungen werden durch den Amtsausschuss getroffen.
Das Amt Geltinger Bucht hat sich durch seine Gremien ‚Schulausschuss‘ und ‚Amtsausschuss‘ bereits in der Wahlzeit 2013 bis 2018 und dann intensiv in der Wahlzeit 2018 bis 2023 mit der Erstellung eines Schulkonzeptes befasst. Hierbei spielte auch die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum gesetzlich verpflichtenden Ganztagsangebot ab 2026 eine entscheidende Rolle.
In den letzten Jahren wurde eine umfassende Diskussion zur Neuordnung der Schullandschaft aufgenommen.
Mit finalem Beschluss vom 08.03.2023 hat der Amtsausschuss mehrheitlich beschlossen, dass die Grundschulen Steinbergkirche und Kieholm geschlossen und aufgegeben werden.
Ein Fortbestehen der Grundschule Steinbergkirche kann nur erreicht werden, wenn die Gemeinde die einst übertragene Aufgabe ‚Schulträgerschaft‘ wieder an sich heran zurückzieht.
Die Rückübertragung von übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben kann gemäß § 5 Abs. 4 ff. Amtsordnung von jeder Gemeinde verlangt werden.
Es war während der Beschäftigung des jetzigen Schulträgers mit dem Schulentwicklungskonzept immer fraktionsübergreifend getragene Zielsetzung, die Grundschule Steinbergkirche zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Grundschule Steinbergkirche wird von allen Fraktionen als wesentlich für den Zentralort Steinbergkirche angesehen. Die Weiterentwicklung von Kita, Sportplatz und Schule als Standortkomplex war und ist ein einvernehmlicher Aspekt im Rahmen der Städtebauförderung.
Dem dafür notwendigen Flächenerwerb (Gemeindevertretung vom 5’ten Dezember 2022 - TOP 24) haben alle Fraktionen zugestimmt. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche hat auch formal durch Beschluss das Ziel der Grundschulerhaltung ausgedrückt (GV vom 1’ten November 2022 - TOP 7). Alle drei Vertreter der Gemeinde im Amtsausschuss (BM, 1’ter und 2’ter Stellvertretender BM) haben die Abstimmung für einen Erhalt der Grundschule Steinbergkirche gesucht.
Ein gemeinsames Vorgehen und eine gemeinsame Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hasselberg, welche die Schule in Kieholm ebenfalls erhalten möchte, soll im positiven Sinne geprüft werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
1. Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt auf Grundlage des § 5 Abs. 4 Amtsordnung die Rückübertragung der Aufgabe ‚Schulträgerschaft‘ vom jetzigen Schulträger Amt Geltinger Bucht auf die Gemeinde zum nächsten realistisch möglichen Zeitpunkt.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Amtsverwaltung zu beauftragen, unverzüglich alle für eine sachgerechte Entscheidung nötigen Sachverhalte darzulegen und entscheidungs- und beschlussfähig aufzubereiten. Dies beinhaltet insbesondere:
2.1.Die Ermittlung des „fairen Wertes“ der Schulgebäude und des Inventars sowie der Flächen.
2.2.Die Ermittlung der dem Vermögenswert ggf. zuzurechnenden Darlehen (Restschuld) und deren Konditionen (Tilgung, Zinsen).
2.3.Die Darlegung, ob sich die Gebäude in einem ordnungsgemäßen Instandhaltungszustand befinden.
2.4.Die Darlegung des etwaigen Mehraufwandes beim Amt.
3. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen basierend auf den Ist-Werten des Jahres 2022 auf Kontenebene in zwei Varianten zu erstellen:
3.1.Variante Status-Quo
3.2.Versus Variante unter der Annahme, dass die Rückübertragung zum 1. Januar 2022 erfolgt wäre.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vermögensbewertung sowie den Instandhaltungszustand zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Er wird ermächtigt, in die Verhandlung mit dem Schulträger einzutreten und eine „faire Vermögens-auseinandersetzung“ herbeizuführen.
5. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, die möglichen Schulträgerformen (z.B.: Gemeinde allein, zusammen mit der Gemeinde Hasselberg, zusammen mit anderen Gemeinden, zusammen mit einem privaten Schulträger, zusammen mit der dänischen Schule, etc.) zu ermitteln und deren jeweilige Vor- und Nachteile entscheidungsfähig darzulegen.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, alles Weitere für substantiierte Entscheidungsvorbereitungen zu veranlassen und die Gemeindevertretung laufend zu informieren.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dass nach Vorliegen der obigen Informationen das Verlangen nach Rückübertragung schriftlich an den Amtsvorsteher des Amtes Geltinger Bucht zu stellen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem stellvertretenden Bürgermeister und ggf. zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hasselberg sowie dessen Stellvertreter unverzüglich einen Gesprächstermin bei der zuständigen Schulrätin des Kreises Schleswig-Flensburg zu vereinbaren, um die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
Johannes Erichsen Jürgen Schiewer Clemens Teschendorf
WSQ-Fraktion CDU-Fraktion SPD-Fraktion
Gemeindevertreter Peter Rehders spricht Jürgen Schiewer, Clemens Teschendorf sowie Johannes Erichsen seinen Dank für das Engagement in der Angelegenheit aus.
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