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ALLRIS - Auszug

04.05.2023 - 5 Bericht der Verwaltungsleitung und der Fachbere...

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Die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Marxen-Bäumer, berichtet

  • über die Vorbereitung zur anstehenden Kommunalwahl (14.05.2023). Bis heute sind bereits 1.800 Anträge zur Briefwahl eingegangen. Die Termine der konstituierenden Sitzungen sind festgelegt.
  • Nach der Kommunalwahl sollen die Protokollführer/innen für die Gemeindevertretungen und Ausschüsse des Amtes neu festgelegt werden.
  • Frau Susanne Jürgensen (Standesamt) wurde in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet. Frau Julia Lorenzen wechselt vom Bauamt ins Standesamt, Frau Christiane Laue wechselt vom Einwohnermeldeamt ins Bauamt und für das Einwohnermeldeamt wurde Frau Gabriele Leichtle neu eingestellt.

 

Ausschussmitglied und Bürgermeister der Gemeinde Rabel, Stefan Meyer, möchte den bisherigen Protokollführer für die Gemeindevertretung Rabel behalten.

Herr Stefan Meyer erkundigt sich nach der angedachten Fusion der Touristikvereine Kappeln und Ferienland Ostsee Geltinger Bucht und der weiteren finanziellen Unterstützung. Hierzu erklärt Amtsvorsteher Thomas Johannsen, dass die finanzielle Ausstattung der Vereine durch die Kommunen deutlich unterschiedlich geregelt ist. Im Rahmen eventueller Fusionsverhandlungen ist dieser Punkt genauestens zu bedenken.

 

Der Fachbereichsleiter Finanzen, Herr Scharf, berichtet wie folgt:

  • Aktuell läuft für alle Gemeinden und Zweckverbände sowie für das Amt die Aufstellung der Jahresabschlüsse. Einige Prüfungen haben bereits stattgefunden.
  • Die Situation bei der Veranlagung der Zweitwohnungssteuer hat sich nach wie vor nicht geändert. Hier wird immer noch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes gewartet. Laut Ankündigung ist damit nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. Aktuell liegen zur Veranlagung der Vorauszahlung zur Zweitwohnungssteuer 2023 rund 60 Widersprüche vor. Viele Widerspruchsverfahren bezüglich der Festsetzung in den Vorjahren sind ruhend gestellt, da hier das Gerichtsurteil abgewartet werden muss.
  • In Bezug auf die Grundsteuerreform war jüngst Presseartikeln zu entnehmen, dass die Auffassung vertreten wird, das u.a. auch von Schleswig-Holstein angewendete Bundesmodell zur Grundsteuer sei rechtswidrig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Zur Grundlagenermittlung für die Grundsteuer wurde für rund 100 amts- und gemeindeeigene Grundstücke eine Eigentümer-Erklärung beim Finanzamt abgegeben. Die Datenermittlung gestaltete sich teilweise sehr schwierig.

  • Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 für das Amt Geltinger Bucht wird noch eine Kreditaufnahme geprüft. Gemäß Haushalt besteht die Ermächtigung zur Aufnahme von 600.000 €. Der tatsächliche Aufnahmebetrag erfolgt in Abhängigkeit der umgesetzten Maßnahmen.

 

 

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