Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

06.03.2023 - 11 Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Ergebnis geprüft: Das Ergebnis ist mitzuteilen.

2a.  Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 86 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung der Flächen „Bereich Hattlundmoor“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

2b.  Die Begründung wird gebilligt.

3.  Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, unter welcher Adresse die Satzung mit Begründung dauerhaft im Internet eingesehen werden kann und wo sie während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

13

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt