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06.03.2023 - 14 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mo., 06.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf der östlich an das Betriebsgelände des Kfz-Restaurationsbetriebes Swoboda anschließenden Fläche soll das neue Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Kalleby errichtet werden. Der westliche Teil des vorgesehenen Baugrundstücks liegt z.T. im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 17 „Kalleby 23“ und ist dort als Grünfläche „Obstgarten“ festgesetzt; der östlich anschließende Grundstücksteil liegt im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ erforderlich.
Parallel zum B-Plan wird die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. | Für das Gebiet „Neubau Feuerwehr Kalleby“, gelegen am östlichen Ortsrand von Kalleby, wird der Bebauungsplan Nr. 30 aufgestellt. Planungsziel ist es, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortswehr Kalleby die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. |
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2. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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3. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden, mit der Erarbeitung der Umweltprüfung/des Umweltberichts das Büro Naturaconcept, Dipl.-Ing. Alke Buck, Sterup. |
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4. | Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden. |
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5. | Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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854,6 kB
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