Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

06.03.2023 - 14 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Auf der östlich an das Betriebsgelände des Kfz-Restaurationsbetriebes Swoboda anschließenden Fläche soll das neue Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Kalleby errichtet werden. Der westliche Teil des vorgesehenen Baugrundstücks liegt z.T. im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 17 „Kalleby 23“ und ist dort als Grünfläche „Obstgarten“ festgesetzt; der östlich anschließende Grundstücksteil liegt im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ erforderlich.

Parallel zum B-Plan wird die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1.

Für das Gebiet „Neubau Feuerwehr Kalleby“, gelegen am östlichen Ortsrand von Kalleby, wird der Bebauungsplan Nr. 30 aufgestellt.

Planungsziel ist es, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortswehr Kalleby die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden, mit der Erarbeitung der Umweltprüfung/des Umweltberichts das Büro Naturaconcept, Dipl.-Ing. Alke Buck, Sterup.

 

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.

 

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

13

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt