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06.03.2023 - 12 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 06.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche hat am 22.05.2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Grossquern-Süd“ als Satzung beschlossen. Das Vorhaben wurde bislang nicht vollständig realisiert. Der Vorhabenträger hat das Grundstück im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB 11 „Grossquern-Süd“ entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit zwei Ferienhäuser bebaut; das geplante Vorhaben (Betriebsleiterwohnhaus) entspricht hinsichtlich der Gebäudegestaltung und Größenordnung jedoch nicht in vollem Umfang dem beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 22.05.2013), so dass eine Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes erforderlich ist.
Nach § 12 Abs. 3a BauGB sind Änderungen des Durchführungsvertrages zulässig.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde in Abstimmung mit der Gemeinde angepasst.
Auf dieser Grundlage soll der 1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag geschlossen
werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
- Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden, vom Vorhabenträger bereits
unterzeichneten, 1. Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan VB Nr. 11 „Grossquern-Süd“ zwischen der Gemeinde Steinbergkirche und dem Vorhabenträger Arnold Erichsen zu.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt die 1. Änderung des Durchführungsvertrages zu
unterzeichnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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418 kB
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72,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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226 kB
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