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02.02.2022 - 14 Beratung und Beschluss über die Anschaffung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mi., 02.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
FF Pommerby-Nieby (MLF)
Die FF Pommerby-Nieby verfügt über ein TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) der Firma Magirus auf Fiat-Ducato-Basis, Fiat 230 D aus dem Jahr 2000.
Im Jahr 2008 erfolge die Auflösung der FF Nieby. Die FF Pommerby hat gemäß eines Vertrages zwischen der Gemeinde Nieby und der Gemeinde Pommerby die Tätigkeiten des Brandschutzes im Bereich der Gemeinde Nieby übernommen. Die in der Anerkennung durch die Fachaufsicht des Kreises SL-FL, erteilte Auflage, die Atemschutzgeräte von 2 auf 4 Geräte zu erhöhen, ist in dem jetzigen Fahrzeug nicht ohne weiteres möglich und wurde deshalb bis heute nicht umgesetzt.
Das alte Fahrzeug der FF Nieby ist als Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr im Amt Gelting eingesetzt worden und sollte auch der neuen FF Pommerby-Nieby zur Verfügung stehen. Diese Planung hat sich allerdings als nicht praktikabel herausgestellt, dass in der Folge nur das o. g. Fahrzeug für das Einsatzgebiet der FF Pommerby-Nieby zur Verfügung steht. Der kürzlich aktualisierte Feuerwehrbedarfsplan sieht für den Einsatzbereich der FF Pommerby-Nieby 85 Fahrzeugpunkte vor. Durch das vorhandene TSF werden hiervon nur 55 Punkte abgedeckt. Zu berücksichtigen ist, dass sich in dem Einsatzgebiet neben zahlreichen Alleinlagen von Anwesen, zwei große Campingplätze, ein Alten- und Pflegeheim, zwei Kinderheime, eine Biogasanlage, mehrere große landwirtschaftliche Betriebe, eine große Anzahl von Reetdach- und Holzhäusern, sowie rund 45 Reetdachhäuser in dem seit 2017 errichteten Feriendorf „Reetdorf Geltinger Birk“, befinden.
Aus den genannten Gründen sieht es die Wehrführung in Absprache mit dem Amtswehrführer als sinnvoll an, das bisherige Einsatzfahrzeug durch ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in kompakter Bauweise zu setzen.
Die Neuanschaffung ist im Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 150.000 € bereits eingeplant.
Nach den Fördersätzen des Kreises Schleswig-Flensburg wird die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit 30% aus der Feuerschutzsteuer gefördert, bis zu einem Kostenhöchstbetrag in Höhe von 130.000 € für ein MLF.
Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird nach Beschluss durch den Amtsausschuss beim Kreis Schleswig-Flensburg gestellt.
Das Ausschreibe- und Vergabeverfahren wird über die Vergabestelle des Kreises Schleswig-Flensburg abgewickelt. Die Kosten hierzu belaufen sich auf ca. 500,00 € - 1.000 €.
FF Rabel (MLF)
Die FF Rabel verfügt über ein TSF Mercedes Benz 310 KA aus dem Jahr 1994.
In einem Informationsgespräch zwischen der Gemeinde Rabel und dem Amtswehrführer am 16.10.2019 hat sich herausgestellt, dass für die FF Rabel ein dringender Bedarf eines neuen Einsatzfahrzeuges besteht, da das jetzige Fahrzeug bereits 28 Jahre alt ist. Es ist angedacht, dass alte Fahrzeug (TSF) durch ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) zu ersetzen.
Die Neuanschaffung ist im Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 150.000 € bereits eingeplant.
Nach den Fördersätzen des Kreises Schleswig-Flensburg wird die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit 30% aus der Feuerschutzsteuer gefördert, bis zu einem Kostenhöchstbetrag in Höhe von 130.000 € für ein MLF.
Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird nach Beschluss durch den Amtsausschuss beim Kreis Schleswig-Flensburg gestellt.
Das Ausschreibe- und Vergabeverfahren wird über die Vergabestelle des Kreises Schleswig-Flensburg abgewickelt. Die Kosten hierzu belaufen sich auf ca. 500,00 € - 1.000 €.
Neue Ortswehr Steinbergkirche (LF 10 nach Zusammenlegung FF Hattlund-Kalleby, Roikier-Friedrichstal, Neukirchen-Habernis)
Die Freiwilligen Feuerwehren Hattlund-Kalleby, Roikier-Friedrichstal und Neukirchen-Habernis haben sich zum 01.01.2022 zu einer neuen gemeinsamen Ortswehr zusammengeschlossen. Aktuell steht noch die Anerkennung durch die Fachaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg aus.
Bisher sind folgende Fahrzeuge im Bestand:
FF Hattlund-Kalleby = TSF-Doka, Erstzulassung 1999
FF Roikier-Friedrichstal= TS-A (Tragkraftspritzenanhänger) Erstzulassung 1981
FF Neukirchen-Habernis= TLF 8/18 2016 aus Gundelsby erhalten (Baujahr 1986)
Die Fahrzeugausstattung aller drei Feuerwehren ist bereits stark veraltet. Nur einzelne Fahrzeuge in gleichwertiger Weise zu ersetzen bzw. mind. 2 neue TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) anzuschaffen, erscheint nicht sinnvoll, da auch der bereits neu gefasste Feuerwehrbedarfsplan die Notwendigkeit eines LF 10 vorsieht.
Die Neuanschaffung ist im Haushaltsplan für das Jahr 2022 mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 280.000 € bereits eingeplant.
Nach den Fördersätzen des Kreises Schleswig-Flensburg wird die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit 30% aus der Feuerschutzsteuer gefördert, bis zu einem Kostenhöchstbetrag in Höhe von 210.000 €(LF 10 Straße) bzw. 215.000 € (LF 10 Allrad).
Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird nach Beschluss durch den Amtsausschuss beim Kreis Schleswig-Flensburg gestellt.
Das Ausschreibe- und Vergabeverfahren wird über die Vergabestelle des Kreises Schleswig-Flensburg abgewickelt. Die Kosten hierzu belaufen sich auf ca. 500,00 € - 1.000 €.
Die notwendigen Leistungsverzeichnisse werden gemeinsam von der jeweiligen Wehrführung und dem Amtswehrführer erstellt.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Anschaffung von einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Pommerby-Nieby, eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Rabel, sowie eines weiteren Löschfahrzeuges (LF 10) für die neu gegründete Ortswehr in der Gemeinde Steinbergkirche.
Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Ausschreibung der Feuerwehrfahrzeuge zu beauftragen. Entsprechende Förderanträge werden gestellt.
Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan des Amtes für 2022 (Produkt 126000.783100) zur Verfügung.
Nach erfolgter Ausschreibung wird der Amtsvorsteher ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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