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02.02.2022 - 12 Beratung und Beschluss über die Finanzierung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 02.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Erarbeitung der integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung der AktivRegion Schlei-Ostsee für die ELER Förderperiode 2023-2027 haben begonnen. Im November 2021 wurde im Rahmen einer digitalen Auftaktveranstaltung mit der Erarbeitung einer Stärken-und-Schwächen-Analyse begonnen. Parallel wird bis zum Jahresende eine Bevölkerungsbefragung für Erwachsene und Jugendliche durchgeführt. Im Februar 2022 sind einzelne Workshops zu den neuen Zukunftsthemen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Nachhaltige Daseinsvorsorge und Nachhaltige regionale Wirtschaftskreisläufe und Netzwerke geplant. Begleitet wird der Prozess der Strategieentwicklung durch die Internetseite www.strategie-schlei-ostsee.de. Grundlage für die Erarbeitung der Strategie ist, wie bereits in der vergangenen Förderperiode, ein Leitfaden, welcher aufgrund von EU-Verordnungen vom zuständigen Ministerium erarbeitet wurde. Der Leitfaden definiert für die Strategie Mindest- und Qualitätskriterien. Ein zentrales Anerkennungskriterium zur Thematik Finanzierung ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln.
Nach aktuellen Informationen werden den für die kommende Förderperiode anerkannten AktivRegionen jeweils ein Budget in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die EU-Mittel sind entsprechend durch öffentliche nationale Mittel kozufinanzieren. Die Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Laufzeit einer Förderperiode ist bereits aus den vorangegangenen Förderperioden bekannt und geübte Praxis. Vor diesem Hintergrund ist geplant, das bewährte Kofinanzierungsmodell in der gleichen Summe wie in der auslaufenden Förderperiode auf Basis des bekannten Verteilerschlüssels fortzuführen. Für die neue Förderperiode wurden die Datengrundlagen entsprechend aktualisiert. Die Einwohnerzahlen basieren auf der Fortschreibung der Zensuszahlen vom 31.12.2020. Die Steuer- und Finanzkraftzahlen aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2021. Der aktualisierte Verteilerschlüssel als Grundlage für die Förderperiode 2023-2027 (2029) ist in der Anlage beigefügt. Insgesamt erstreckt sich der Finanzierungsrahmen durch die wieder eingeführte n+2-Regelung bis zum Jahre 2029.
Die Kofinanzierungsmittel sind bereitzustellen für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe. Hierin enthalten sind die Kosten des Regionalmanagements, Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen und ein Finanzierungsbeitrag für das AktivRegionen-Netzwerk auf Landesebene. Darüber hinaus dienen die Mittel zur Bereitstellung von öffentlicher Kofinanzierung von regionalen Projekten und Projekten in privater Trägerschaft. Für Projekte in privater Trägerschaft werden Landesmittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Bei einer Fortführung des GAK-Regionalbudget wird davon ausgegangen, dass der von der LAG aufzubringende Eigenanteil ebenfalls mit abgedeckt werden kann.
Amtsvorsteher Thomas Johannsen berichtet von der Vorstandssitzung der AktivRegion. Aktuell gibt es eine maximale Fördersumme von 85.000,- €. Eventuell wird dieser Betrag auf 120.000,- € aufgestockt. Hierzu ist jedoch noch ein Vorstandsbeschluss erforderlich.
Beschluss:
Das Amt Geltinger Bucht bestätigt Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2027) zu werden. Das Amt Geltinger Bucht wird gemeinsam mit den weiteren Akteuren die erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umsetzen.
Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023-2027 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe, zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale Projekte in der Strategie dokumentierter Höhe erforderlich. An dieser Mittelbereitstellung beteiligt sich das Amt Geltinger Bucht mit einer Gesamthöhe von 130.360,00 EUR. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
Das Amt Geltinger Bucht erklärt sich bereit, für Einzelprojekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Gleiches gilt für die beteiligten amtsangehörigen Gemeinden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,9 kB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular