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ALLRIS - Auszug

08.11.2021 - 6 1. Änderung der Satzung nach § 34 BauGB für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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r die in der Vorlage aufgelisteten Bereiche (siehe Beschlusstext) ist die Einbeziehung der Flächen in den Zusammenhang bebauten Ortsteil Gundelsby-Nord geplant.

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt wie folgt:

 

  1. r zwei Teilgebiete am Prof.-Rösner-Weg im Ortsteil Gundelsby-Nord (Flurstück 290 und Teile der Flurstücke 289, 176/1, 304 und Flurstücke 303, 162/4, 172/1 Flur 2, Gemarkung Gundelsby) wird eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).

 

  1. Der Entwurf der Satzung (Plan und Begründung) über die Einbeziehung der FlächenGundelsby/Prof.-Rösner-Weg wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder -vertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.  

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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