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ALLRIS - Auszug

27.06.2022 - 11 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2022 d...

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rgermeister Thomas Johannsen stellt den Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Niesgrau-Koppelheck vor.

 

Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Absatz 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Absatz 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Niesgraur die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Niesgrau-Koppelheck von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

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Beschluss:

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2022 der Freiwilligen Feuerwehr Niesgrau-Koppelheck zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

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