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ALLRIS - Auszug

15.07.2021 - 9 Beratung und Beschluss über die 1. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird.

 

Es wird mit der Änderung der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sitzungen im Notfallnftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.

 

Die Gemeindevertretung Pommerby möge entscheiden, ob die Möglichkeit nach Absatz 2 auch auf die Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der sonstigen Beiräte ausgeweitet werden soll.

 

Gemeindevertreter Jacobsen merkt an, dass dies in einer kleinen Gemeinde, wie Pommerby, nicht notwendig ist. Bürgermeister Frerich erklärt, dass lediglich die Rechtsgrundlage für eine solche Möglichkeit geschaffen wird. Es muss von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht werden. Wenn ein Notfall vorläge, sei es zu spät für eine Satzungsänderung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Pommerby in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

5

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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