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15.07.2021 - 9 Beratung und Beschluss über die 1. Änderungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 15.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird.
Es wird mit der Änderung der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sitzungen im Notfall künftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.
Die Gemeindevertretung Pommerby möge entscheiden, ob die Möglichkeit nach Absatz 2 auch auf die Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der sonstigen Beiräte ausgeweitet werden soll.
Gemeindevertreter Jacobsen merkt an, dass dies in einer kleinen Gemeinde, wie Pommerby, nicht notwendig ist. Bürgermeister Frerich erklärt, dass lediglich die Rechtsgrundlage für eine solche Möglichkeit geschaffen wird. Es muss von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht werden. Wenn ein Notfall vorläge, sei es zu spät für eine Satzungsänderung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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48,7 kB
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