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23.11.2020 - 5 Bericht der Verwaltungsleitung und der Fachbere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 23.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
Die Leitende Verwaltungsbeamtin Frau Marxen-Bäumer berichtet:
Die Corona-Pandemie begleitet weiter den Arbeitsalltag der Verwaltung.
Infolge der Beschlussfassung des letzten Amtsausschusses wurden die Räumlichkeiten und Arbeitsbedingungen der Außenstelle Gelting durch den Arbeitsmedizinischen Dienst begutachtet. In der Außenstelle kann mit den üblichen Auflagen, Spuckschutz, Abstand und insbesondere Lüften, Publikum bedient werden. Weiter empfiehlt er ein Öffnen mit Terminvergabe.
Im Rahmen der Evaluierung ist deutlich geworden, dass in Gelting kein echtes Bürgerbüro, sondern nur eine Anlaufstelle für das Einwohnermeldewesen besteht. Weitere Leistungen des Amtes können dort kaum bedient werden.
Die Rentenberatung erfolgt zurzeit nur noch telefonisch mit Herrn Luchtenveld bzw. dem Vertrauensmann Herrn Schnau aus Hasselberg oder in den Beratungsstellen.
Seit dem Frühjahr findet die Migrationsberatung durch die Unterstützung einer Mitarbeiterin des DRK Kreisverbandes in der Amtsverwaltung statt. Frau Lagemann berät die Migranten an zwei Vormittagen in der Woche nach Terminvergabe.
Bei einer Begehung der Unfallkasse wurde das Hygienekonzept und der Ablauf am Standort Steinbergkirche positiv bewertet.
Die Städtebauplanung Steinbergkirche ist in einem weiteren Verfahrensschritt. Für die Ortskernentwicklung Gelting liegen schon Förderbescheide für Maßnahmen vor.
Die Gemeinden Hasselberg, Kronsgaard, Nieby und Pommerby „leiden“ ein wenig unter den Kontaktbeschränkungen, die einen Fortgang erschweren. Neu ist ein Verfahren für die Gemeinde Sterup und es zeichnet sich ab, dass im Bereich um die Gemeinde Stangheck auch noch ein Verfahren angestrebt wird.
Das Amt ist verpflichtet, alle Aufträge ab 25.000 € an eine zentrale Vergabestelle zu melden, das Bauamt hat dazu ein Meldeverfahren für die Abteilungen im Haus vorbereitet.
Das Einwohnermeldeamt hat das Volksbegehren zum Schutz des Wassers mit den Unterschriftsprüfungen bearbeitet. Im Ergebnis ist das Volksbegehren nicht zustande gekommen.
Aus der Presse ist bekannt, dass das Bundesamt für Endlagersuche nun in einem ersten Schritt 90 Teilgebiete für die Endlagersuche veröffentlicht hat.
Darunter sind 74 Gebiete mit dem Wirtsgestein Steinsalz, darunter 60 Gebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung. Das Gebiet Sterup ist unter diesen 60 Gebieten. Ein weiteres Gebiet am Langsee im Amt Südangeln ist neu hinzugekommen.
Das Gebiet Sterup umfasst die Gemeinden Sterup und Ahneby, Mohrkirch, Rügge, Sörup, Esgrus und Steinbergkirche. Die Gemeinde Sterup ist aktiv, das Amt hat ebenfalls bereits Fragen gestellt.
Seit der Kommunalwahl sind 23 Nachrückverfahren durchgeführt worden. Aktuell läuft gerade das 24. Verfahren.
Als Leiter der Finanzabteilung berichtet Herr Scharf:
In der Abteilung hat es im Jahr 2020 zahlreiche personelle Veränderungen gegeben. In der Anlagenbuchhaltung wurden zwei Kollegen neu eingearbeitet. Herr Schmidt wird Ende des Jahres in den Ruhestand gehen. Die Aufgabe übernimmt Herr Porath. Das Aufgabengebiet Abwasserbeseitigung wurde mit Ausnahme der Kalkulationen und internen Abrechnungen an das Bauamt übergeben. Im Bereich des Steueramtes wird ab Ende des Jahres aufgrund einer Elternzeitregelung und damit verbundenen Umstrukturierungen eine Stelle vorüber-gehend nur zur Hälfte besetzt.
Die letzten ausstehenden Eröffnungsbilanzen für die Gemeinden Niesgrau und Steinbergkirche sind in Bearbeitung. In diesem Jahr wurden zahlreiche Jahresabschlüsse erstellt, die zum Großteil noch durch die zuständigen Ausschüsse geprüft bzw. von den Gemeindevertretungen beschlossen werden müssen.
Die Umsetzung der neuen Zweitwohnungssteuer bedeutet im Steueramt einen sehr großen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Es sind rund 800 Fälle neu zu berechnen und zu veranlagen. Wie bisher, gehen auch nach der Umsetzung der neuen Satzung zahlreiche Widersprüche ein. Aktuell liegen ca. 60 Widersprüche und zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht vor.
Die Verwaltung der liquiden Mittel verursacht im Bereich der Finanzbuchhaltung/Kasse, aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Regelungen zum EZB-Verwahrentgelt, einen sehr großen Aufwand.
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