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ALLRIS - Auszug

19.03.2020 - 4 Entlassung des stellv. Gemeindewehrführers der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Rabel am 15.02.2020 wurde der bisherige stellv. Gemeindewehrführer zum Gemeindewehrführer gewählt. Damit dieser als Gemeindewehrführer ernannt werden kann, muss er vorerst, aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Gemeindewehrführer, entlassen werden.

 

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes i.V. mit den § 23 (1) Nr. 4 Beamtenstatusgesetz und § 32 Landesbeamtengesetz stimmt die Gemeindevertretung Rabel der Entlassung von Michael Rimkus als stellv. Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Rabel zu.   

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

 

 

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