Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rabenholz
Der Bürgermeister stellt die Änderungen der Satzung kurz vor.
Zu §2: das Hausrecht wird erweitert auf den Stellvertreter des Bürgermeisters.
Zu §3 Abs.5: wird komplett gestrichen.
Zu §7 Abs.1 u.2: der Antrag zur Nutzung kann zukünftig auch bei dem Stellvertreter des Bürgermeisters gestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums
davon anwesend
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
9
0
Holmlück 2 24972 Steinbergkirche
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