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ALLRIS - Auszug

16.12.2020 - 12 Beratung und Beschluss zum zukünftigen Schulent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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(Verfasserr Vorlage Schulausschuss 11.11.2020: Stefan Meyer)

 

Mit Wirkung vom 01.01.2008 haben sich die Ämter Gelting und Steinbergkirche zum Amt Geltinger Bucht zusammengeschlossen. Im Zuge der Fusion war das neu gegründete Amt Geltinger Bucht (AGB) als Schulträger zuständig für vier Grundschulen und eine Gemeinschaftsschule. Im Laufe der Jahre wurde die Schulstrategie für die Schulen im Land Schleswig-Holstein mehrmals überarbeitet bzw. angepasst und verändert.

Dabei standen immer wieder die Grundschulen im Fokus. Auch heute noch gilt eine Mindestzahl von 80 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und 240 Schülerinnen u. Schüler an Gemeinschaftsschulen als Richtwert. Bereits seit 2013 bewegten sich permanent, zumindest zwei Grundschulen im AGB, um die kritische Schülerzahl von 80.

 

Auf der Schulausschusssitzung am 01. 10.2013 wurde über eine mögliche organisatorische Verbindung von Grundschulen beraten. Letztendlich konnte man sich in der gesamten Wahlzeit 2013 -2018 zu keiner Entscheidung im Amtsausschuss zur zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht durchringen.

 

Mit Beginn der Wahlzeit 2018 2023 und mit Blick auf die dynamische Entwicklung im Bereich Schulen, besonders die permanent steigenden finanziellen Belastungen für den Amtshaushalt und die großen Herausforderungen in Bezug auf die Digitalisierung, Unterhaltung- und Investitionskosten an den Schulstandorten, sowie die Beachtung des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes aus 2017, wurde der Schulausschuss damit beauftragt, ein Schulkonzept „Zukunftsschule 2030“r das AGB zu entwickeln.

 

Am 03. Mai 2019 fand eine Ideenwerkstatt zur Entwicklung der Schullandschaft im AGB statt

.

Es folgten fünf weitere Workshops unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Schulleitungen und eines Vertreters vom IQSH. Nach der fünften Sitzung am 27.08.2020 in Gelting wurde als Ergebnis festgestellt, dass es nun zu einer Grundsatzentscheidung durch den Amtsausschuss kommen kann.

 

Mit diesem Votum wurde in einer kleinen Arbeitsgruppe ein Grundsatzbeschluss erarbeitet, der den Schulstandort-Bürgermeistern am 21.09.2020 und den Bürgermeistern des Amtes am 21.10.2020 vorgestellt wurde.

 

Sachstand nach einer Abstimmung zwischen den Schulausschussvorsitzenden, Amtsvorsteher und Verwaltung:

 

Beschlussfolge seit September 2019

 

Amtsausschuss 11.09.2019

Beschlussvorschlag

Beschluss

Der Amtsausschuss beauftragt den Schulausschuss, unter Beteiligung aller betroffenen Akteure ein Konzept für die Schullandschaft im Geltinger Bucht 2030 zu erarbeiten. Ein r alle akzeptables Ergebnis wird bis Ende 2022 erbeten.

 

Der Amtsausschuss beauftragt den Schulausschuss, unter Beteiligung aller betroffenen Akteure ein Konzept für die Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht 2030 zu erarbeiten. Ein akzeptables Ergebnis wird bis Ende 2022 erbeten.

 

 

Beschlussvorschlag Schulausschuss 11.11.2020

 

1. Beschlussvorschlag

Beschluss

In die Gemeinschaftsschule Sterup wird in den nächsten Jahren so investiert, dass sie den Anforderungen als weiterführende Schule für die Zukunft gerecht wird.

 

In die Gemeinschaftsschule Sterup wird in den nächsten Jahren so investiert, dass sie den Anforderungen als weiterführende Schule für die Zukunft gerecht wird.

 

 

Unverändert im Schulausschuss beschlossen

 

2. Beschlussvorschlag

Beschluss

Die Grundschule Gelting wird mit dem Ziel überplant, dass sie zukünftig zwischen 250-280 Grundschüler*innen aufnehmen kann und ein „Vorzeige-Grundschulstandort“ wird.

Die Grundschulstandorte werden mit dem Ziel überplant, dass sie zukünftigen Anforderungen einer offenen /gebundenen Ganztagsschule gerecht werden.

 

Beschluss wurde verändert

3. Beschlussvorschlag

Beschluss

Der Schulausschuss wird durch den Amtsausschuss beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen in Zusammenhang mit möglichen Veränderungen an den Schulstandorten möglichst detailliert und unter Berücksichtigung von infrastrukturellen und finanziellen Faktoren weiter auszuplanen.  

 

Der Schulausschuss wird durch den Amtsausschuss beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen in Zusammenhang mit möglichen Veränderungen an den Schulstandorten möglichst detailliert und unter Berücksichtigung von infrastrukturellen, dagogischen und finanziellen Faktoren weiter auszuplanen.

 

 

Aus dem Schulausschuss wurde der Vorschlag ergänzt um den Begriff „dagogisch“

 

 

4. Beschlussvorschlag

Beschluss

Nach Erarbeitung der Ausplanung und den damit möglicherweise verbundenen Veränderungen an Schulstandorten wird dem Amtsausschuss ein Schulentwicklungskonzept AGB zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Nach Erarbeitung der Ausplanung und den damit möglicherweise verbundenen Veränderungen an Schulstandorten wird dem Amtsausschuss ein Schulentwicklungskonzept AGB zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Der Beschluss entspricht fast dem Beschluss aus dem September 2019.

 

Alternativer Beschlussvorschlag für den Amtsausschuss am 16.12.2020

 

 

Der Amtsausschuss nimmt den derzeitigen Stand der Gesprächsrunden gemeinsam mit den Schulleitungen und ohne die Schulleitungen zur Kenntnis.

 

Um die Erarbeitung eines Schulkonzeptes weiter voran zu treiben, beschließt der Amtsausschuss, die Erarbeitung einer Schulentwicklungsplanung für die gesamte Schullandschaft des Amtes zu beauftragen. Weiterhin sind bei Bedarf aufgrund einer zu erstellenden Raumbedarfsberechnung als Teil der Schulentwicklungsplanung die notwendigen Bau- bzw. Umbaukosten überschlägig zu ermitteln. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, je nach Leistungsbedarf eine Markterkundung durchzuführen bzw. im Rahmen der Vergabevorschriften die notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben bzw. zu beauftragen.

Im Haushalt 2021 wurden hierfür Mittel in Höhe von 25.000 Euro eingeplant. Da der abschließende Mittelbedarf erst nach Abstimmung der endgültig erforderlichen Leistungen zu sehen ist, wird einer eventuell überplanmäßigen Ausgabe zugstimmt, sofern diese für die abschließende Erstellung der Schulentwicklungsplanung zwingend notwendig sein sollte.

 

Da die Beschlussempfehlung des Schulausschusses vom 11.11.2020 zu Verunsicherungen geführt hat, erfolgte am 04.12.2020 ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Schulausschussvorsitz, dem Amtsvorsteher und der Verwaltung.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss nimmt den derzeitigen Stand der Gesprächsrunden gemeinsam mit den Schulleitungen und ohne die Schulleitungen zur Kenntnis.

Um die Erarbeitung eines Schulkonzeptes weiter voran zu treiben, beschließt der Amtsausschuss, die Erarbeitung einer Schulentwicklungsplanung für die gesamte Schullandschaft des Amtes zu beauftragen. Weiterhin sind bei Bedarf aufgrund einer zu erstellenden Raumbedarfsberechnung als Teil der Schulentwicklungsplanung die notwendigen Bau- bzw. Umbaukosten überschlägig zu ermitteln. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, je nach Leistungsbedarf eine Markterkundung durchzuführen bzw. im Rahmen der Vergabevorschriften die notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben bzw. zu beauftragen.

Im Haushalt 2021 wurden hierfür Mittel in Höhe von 25.000 Euro eingeplant. Da der abschließende Mittelbedarf erst nach Abstimmung der endgültig erforderlichen Leistungen zu sehen ist, wird einer eventuell überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt, sofern diese für die abschließende Erstellung der Schulentwicklungsplanung zwingend notwendig sein sollte.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

56

56

0

0

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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