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ALLRIS - Auszug

23.09.2020 - 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Geltinger Bucht bis zu 5.000,- €) kann der Amtsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Amtsvorsteher hat dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.

 

Nachfragen von Bürgermeister Stefan Meyer zur Fluchttreppe an der Georg-Asmussen-Schule Gelting und zur Hallenmiete DLRG-Geräte wurden umfassend beantwortet.  

 

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Beschluss:

 

a) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis.

 

b) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung i.V.m. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

57

57

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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24972 Steinbergkirche

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