Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

17.10.2019 - 8 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Gemeinde Steinbergkirche plant die Ausweisung von Wohnbauflächen. Zu diesem Zweck ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 geplant. Es handelt sich hierbei um das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße. Es ist ein allgemeines Wohngebiet geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Rahmen der Berichtigung erfolgen. Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i. V. m. § 13 a und § 13 BauGB aufgestellt werden. Das bedeutet u.a., dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden kann; es ist keine Umweltprüfung erforderlich.

Herr Sass erläutert kurz die Planung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1.      Für das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße wird ein B-Plan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die 57. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche wird im Wege der Berichtigung gem. § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit dem B-Plan Nr. 24 „Bredegatter Straße“ soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

2.      Von dee frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 b i.V.m. §13 a Abs. 2 Nr. 1 i.v. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

3.      Der Aufstellungsbeschluss und die Durcjführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4.      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Ing.-gemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

11

11

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt