Allris
17.10.2019 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 17.10.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine erste planerische Grundlage für die Entwicklung von gemischten Bauflächen, eines Mischgebietes nördlich der Nordstraße zu schaffen. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Für diesen Zweck wird eine in der Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes dargestellte Fläche für die Landwirtschaft in ein Mischgebiet umgewandelt.
Herr Sass von der Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen, Albersdorf stellt die aktuelle, vorläufige Planung vor und erläutert die wesentlichen Dinge.
Der Plangeltungsbereich ist in der vorgestellten Übersichtskarte dargestellt.
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. Zu dem bestehenden F-Plan wird das Gebiet nördlich der Nordstraße, südlich der Schul-
Straße und östlich der Ortslage die 56. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes
Planungsziel verfolgt:
Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung
eines Bebauungsplanes – im Parallelverfahren- geschaffen. Die Abgrenzung des Plan-
geltungsbereiches ist im vorgestellten Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ing.gemeinschaft Sass &
Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen
einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 11 | 11 | 0 | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
366,4 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular