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08.10.2019 - 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 08.10.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
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Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
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Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Niesgrau bis zu 1.000,- €) kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu berichten.
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Beschluss:
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a) Die Gemeindevertretung Niesgrau nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten bzw. noch zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2019 (Stand 25.09.2019) zur Kenntnis.
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b) Die Gemeindevertretung Niesgrau erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über-/außerplanmäßig geleisteten bzw. noch zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2019 (Stand 25.09.2019).
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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92,9 kB
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