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ALLRIS - Auszug

27.11.2018 - 9 Beratung und Beschluss über die Verlegung des "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vermehrt kommt es im Bereich des Hundestrandes zu Konfliktsituationen zwischen Reitern und Hundehaltern. Insbesondere in diesem Jahr wurde der Hundestrand aufgrund des anhaltend warmen Sommers auch in den späteren Abendstunden durch die Hundehalter genutzt. Mit Beschluss vom 13.07.2009 hat die Gemeinde Kronsgaard seinerzeit beschlossen, dass das Reiten am Hundestrand in der Zeit von 20:00 – 09:00 Uhr gestattet wird. Um zukünftig weiteren Beschwerden aus dem Weg zu gehen, wird von Seiten der Gemeinde Kronsgaard vorgeschlagen, den Strandabschnitt, an dem das Reiten erlaubt ist, zu verschieben. Zukünftig soll das Reiten im Bereich Pottloch vom Strandzugang links liegend (Bereich der Steilküste) bis zum Feriendorf Golsmaas gestattet werden.

 

Generell ist das Reiten auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb gemäß § 32 Abs. 2 S. 1 Landesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 01.April bis zum 31. Oktober verboten, wenn nicht die Gemeinde im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung etwas anderes bestimmt. Für eine solche Sondernutzung bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Kronsgaard beschließt, dass der Beschluss vom 13.07.2009 dahingehend geändert wird, dass das Reiten am Strand in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines Jahres von 20:00 09:00 Uhr im Bereich Pottloch vom Strandzugang links liegend (Bereich der Steilküste) bis zum Feriendorf Golsmaas gestattet wird.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

 

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