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ALLRIS - Auszug

26.09.2018 - 5 Beratung über die Auftragsvergabe zur Neuverleg...

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Der Verbandsvorsteher, Herr Gerd Aloe, erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage) den bisherigen Verlauf der Ereignisse zu dem Thema.

 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt folgende Vorgehensweise:

Der erste Bauabschnitt (ca. 800 Meter Länge) wird in offener Bauweise, zusammen mit der Firma Schleswiger Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co.KG verlegt. Das erforderliche Rohrleitungsmaterial wird von der Firma Paasch Rohrleitungsbau, gemäß vorliegendem Angebot, geliefert.

r die weiteren Abschnitte soll zunächst geprüft werden, ob eine Verlegung im Spülbohrverfahren günstiger / wirtschaftlicher ist. Das Ingenieurbüro AQUA tec wird beauftragt, eine Kostenschätzung zu erstellen, damit die Angebote der Firma Schleswiger-Asphaltsplitt-Werke (offene Bauweise) und der Firma Paasch Rohrleitungsbau (Horizontalspülbohrverfahren) miteinander verglichen werden können. Nach Vorliegen der Kostenschätzung muss die Verbandsversammlung entscheiden, in welcher Bauweise weiter verfahren werden soll.

Sollte die Verbandsversammlung sich für das Horizontalspülbohrverfahren entscheiden, müssen die Arbeiten eventuell ausgeschrieben werden. Dies ist ohne weiteresglich, da die Neuverlegung der Wasserleitung dann nicht unmittelbar an die Hauptbaumaßnahme (Neubau K 111) gebunden ist.

In Kurzform, folgende Vorgehensweise:

  • Gespräch Verbandsvorsteher mit Herrn Behnam, Schleswiger-Asphaltsplitt-Werke, über das geplante Vorgehen
  • Auftragsvergabe an Firma Schleswiger-Asphaltsplitt-Werke für den ersten Bauabschnitt
  • Terminvereinbarung und Gespräch Verbandsführung mit Herrn Ingenieur, Alexander Hohmann (AQUA tec) zum möglichen weiteren Vorgehen
  • Sitzung der Verbandsversammlung mit Beschlussfassung über weiteres Verfahren (Festlegung der Bauweise) und Ermächtigung an den Verbandsvorsteher den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben
  • Gegebenenfalls Ausschreibung des Horizontalspülbohrverfahrens.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

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Anlagen

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Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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