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04.12.2018 - 10 Beratung und Beschluss über eine Absichtserklär...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Gemeinde Sterup ist kein Mitglied im Wasserverband Nordangeln. Der Verband ist gleichwohl an die Gemeinde herangetreten, weil er sein Tätigkeitsfeld im Abwasserbereich erweitern möchte. Der Verband möchte ein Klärschlammentwässerungskonzept mit einer mobilen Entwässerungsanlage realisieren. Dies kann er nur, wenn sich genügend interessierte Anlagenbetreiber daran beteiligen bzw. den Verband mit der Aufgabe betrauen.
Um ein Meinungsbild von den Gemeinden zu erhalten, hat der Verband die Mitglieder der Gemeindevertretung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, auf der das Klärschlammentwässerungskonzept mit einer mobilen Entwässerungsanlage vorgestellt wurde.
Der Verband bittet um Verständnis, dass diese Anfrage recht kurzfristig vorgebracht wurde. Er benötigt allerdings eine grundsätzliche Absichtserklärung von den Gemeinden.
Im Falle einer Umsetzung wäre in einem weiteren Schritt der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 19a Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) mit Beteiligung der Kommunalaufsicht notwendig.
Weitere Erläuterungen geben die Herren Petzel und Homfeldt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich an der Klärschlammentwässerung und -entsorgung auf Grundlage des erarbeiteten Klärschlammentsorgungskonzeptes des Wasserverbandes Nordangeln zu beteiligen. Der endgültige Beschluss zum Beitritt zum Klärschlammentsorgungskonzept erfolgt erst nach Vorliegen der vertraglichen Grundlagen.
Diese Absichtserklärung erfolgt unabhängig von noch nicht vorliegenden vertraglichen Grundlagen.
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