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06.11.2018 - 10 Beratung und Beschluss über die Gültigkeit der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Malte Mischke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorsitzende erteilt Maik Stender aus der Amtsverwaltung das Wort.
Dieser berichtet von der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, welcher unmittelbar vor der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung unter Vorsitz von GV Philipp Bendixen um 19:00 Uhr getagt hat.
Sachverhalt:
Die neue Gemeindevertretung hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über
die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:
1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden
anzuordnen.
2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten
vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus
den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung
entsprechend zu wiederholen.
3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine
neue Feststellung anzuordnen.
4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu
erklären.
Es hat keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gegeben.
Da auch keine Gründe nach Nummer 1 - 3 vorliegen, ist die Wahl für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom
06. Mai 2018 gemäß § 39 Nr. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
Fragen werden nicht gestellt. Die Gemeindevertretung Sterup fasst folgenden
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