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ALLRIS - Auszug

27.08.2018 - 6 Städtebauförderung "Kleinere Städte und Gemeind...

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Frau Wolf und Frau Fischer informieren über die Städtebauförderung im Allgemeinen und speziell über das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“. Hierbei geht Frau Wolf auf folgende Punkte ein:

Allgemein:

Der ländliche Raum braucht gut entwickelte, funktionierende Zentren. Klein- und Mittelstädte bzw. ländliche Zentralorte sind hier wichtige Ankerpunkte für die Sicherung der Daseinsvorsorge. Sie erfüllen elementare zentralörtliche Versorgungsfunktionen für ihr Umland. Durch den demographischen Wandel stehen die Gemeinden vor der Herausforderung, ihre öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur an die veränderte Nachfragesituation bedarfsgerecht anzupassen. Hierauf basiert u.a das Förderziel der Städtebauförderung. Gefördert werden Vorbereitung (Konzepterstellung) und Durchführung (Grunderwerb, Bautätigkeiten) städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Für die sechs Städtebauförderungsprogramme stehen Mittel in Höhe von 60 Mio. €r 48 städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Verfügung.

Die räumliche Abgrenzung eines Fördergebietes muss auf der Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen. Vor Aufstellung des Entwicklungskonzeptes ist, unter Mitwirkung der betroffenen Nachbargemeinden, ein überörtliches Konzept zu den künftigen Anforderungen an die den Betrachtungsraum betreffenden öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur zu erstellen.

 

Speziell für Steinbergkirche:

Städtebauliche Neuordnung des Ortszentrums, Aufwertung des Ortskerns, Stärkung als Wohnort, Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches, Weiterentwicklung im Hinblick auf den Strukturwandel und den demographischen Wandel im Ort, Herstellen eines attraktiven öffentlichen Raumes auch für Kinder und Jugendliche, Gesundheitliche Versorgung sichern, Nachhaltiger Klimaschutz, Schaffung attraktiver Fuß- und Radwegverbindungen, Gestalterische Aufwertung des Straßenraumes, Nachnutzungskonzeption Versorgungszentrum

 

Die Auftragsvergabe r das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Steinbergkirche und Umland ist erfolgt und in den Maßnahmenplan aufgenommen; beauftragt wurde das Planungsbüro GRZWO, Flensburg. Erste Abstimmungsgespräche erfolgen am 29.08.2018 sowie mit den Umlandgemeinden am 10.09.2018.

 

Grunderwerb Verhandlungen mit den Eigentümern werden nach Vorlage der Gutachten aufgenommen.

 

chsten Schritte:

Erstellen des Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge mit einer vorab umfassenden Beteiligung (Nachgemeinden, Vereine und Verbände sowie der Bürger)

Grunderwerb zur Sicherung der Flächen

 

Frau Wolf und Frau Fischer beantworten Fragen zur

Konzepterstellung, Finanzierung, Untersuchungsbereiche, private und öffentliche Investitionen, Förderung von Gesundheitseinrichtungen sowie Gaststättenbauten, zeitliche Rahmen, Verfügungsfond zur Förderung auch des Umlandes, Bürgerbeteiligungen 

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die umfassenden Informationen.  

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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