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ALLRIS - Auszug

26.09.2018 - 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Geltinger Bucht bis zu 5.000,- €) kann der Amtsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Amtsvorsteher hat dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.

Kämmerer Hauke Scharf erläutert auf Nachfrage einzelne Positionen.

Herr Teschendorf fragt nach den Gebührenkalkulationen für Abwasser. Die Kalkulationen in diesem Bereich müssen überarbeitet werden. In den Gemeinden Gelting, Sterup, Niesgrau und Pommerby werden Musterkalkulationen erstellt, um sie dann auf alle Gemeinden anzuwenden.

 

 

 

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Beschluss:

a) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis.

 

b) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung i.V.m. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

53

53

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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