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ALLRIS - Auszug

13.03.2018 - 7 Beratung und Beschluss über die Erschließung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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r die geplante Maßnahme auf der Geltinger Birk liegt ein Förderbescheid vom 13.11.2017 vor, der eine Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft mit einer Summe von 105.000,- € zusagt. Dem Förderantrag liegt eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 zugrunde, die in einer baufachlichen Prüfung aus dem Jahr 2016 mit 150.000,- € bereits als zu niedrig eingestuft wurde. Auf diesen Hinweis wurde jedoch nicht reagiert.

Nach dem Ergebnis der Submission der Tiefbaumaßnahmen erhöht sich die geplante Gesamtsumme der Maßnahme von 150.000,- € auf über 300.000,- €. Ein Antrag auf Förderung der Mehrkosten ist bereits gestellt undrde bei einer Zusage eine 70%-ige Förderung in der Summe von 210.000,- € bedeuten.

Nach dem Beschluss des Amtsausschusses vom 16.09.2015 wurde die Eigenbeteiligung des Amtes an der Maßnahme auf maximal 30.000,- € begrenzt. Die Stiftung Naturschutz hat sich damals auf eine Beteiligung von 15.000,- € festgelegt.

Nach den nun vorliegenden Zahlen müsste ein nicht gedeckter Betrag von 90.000,- € aufgebracht werden.

Von der Stiftung Naturschutz liegt eine Mitteilung vor, dass sie unter der Voraussetzung einer Zustimmung des Amtsausschusses die Hälfte der Mehrkosten, maximal 45.000,- € übernehmen.

Der Anteil des Amtes würde sich also ebenfalls auf 45.000,- € erhöhen.

Aufgrund der enormen touristischen Bedeutung der Geltinger Birk sollte an diesem Vorhaben festgehalten werden. Die touristischen Besucherströme beeinflussen auch die touristische Infrastruktur im Hinterland und haben somit Einfluss auf den gesamten Bereich des Amtes Geltinger Bucht.

 

Der Sachverhalt wird kontrovers und sehr ausführlich diskutiert. Herr Volker Lippert weist eindringlich daraufhin, dass es sich nicht auf den gesamten Weg um die Birk handelt, sondern dass sich die Maßnahme auf den Abschnitt von der Mühle Charlotte bis zum Seezeichen auf der Birkspitze beschränkt. Für den weitaus längeren Teil dieses Abschnittes ich die Stiftung Naturschutz zuständig. Der verbleibende Abschnitt vom Seezeichen bis nach Falshöft ist ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand (Sandlinsen). Die Zuständigkeit für diesen Abschnitt liegt alleine beim Amt Geltinger Bucht.

Um die Förderung nicht zu gefährden, sollte der Erhöhung der bereitzustellenden Mittel auf bis zu  45.000,- € zugestimmt werden. Allerdings sollte der Amtsvorsteher im Vorwege nochmals mit der Stiftung Naturschutz über eine höhere Beteiligung ihrerseits verhandeln, da die Stiftung aus der geplanten Maßnahme einen deutlich höheren Mehrwert erlangt.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss - vorbehaltlich einer positiven Entscheidung über den Mehrkostenantrag - eine Erhöhung der Eigenbeteiligung des Amtes Geltinger Bucht für die Maßnahme „Erschließung der Geltinger Birk für den Radtourismus“ auf den Betrag von maximal 45.000,- €. Die Haushaltsmittel sind in einem Nachtrag bereit zu stellen. Der Amtsvorsteher soll mit der Stiftung Naturschutz über eine höhere Beteiligung verhandeln.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

8

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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