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Der Vorsitzende stellt fest, dass unter dem Tagesordnungspunkt 18 schützenswerte Belange beraten werden. Er beantragt daher, diesen Punkt nicht öffentlich zu beraten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, den Tagesordnungspunkt 18 nicht öffentlich zu beraten.