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22.01.2018 - 6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Ostenfel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 22.01.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Herr Shabazi, Planungsbüro gibt hierzu Ausführungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 11 | 11 | 0 | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine GemeindevertreterInnen ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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