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ALLRIS - Auszug

22.01.2018 - 6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Ostenfel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Herr Shabazi, Planungsbüro gibt hierzu Ausführungen.  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis  geprüft: -siehe Vorlagenanlage-

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

11

11

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine GemeindevertreterInnen ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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