Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

09.11.2017 - 12 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sterup bis zu 1.000,- €) kann der rgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der rgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

Der Bürgermeister Herr Rupp erläutert ausführlich die einzelnen Positionen, die über- und außerplanmäßig sind.

Er weißt daraufhin, dass sowohl das Fahrzeug als auch der Rasenmähertraktor und die Personalkosten für den Mitarbeiter in dem gleichen Produktkonto des Abwasserhaushaltes gebucht werden. Es erfolgt eine pauschale Erstattung in Höhe von ca. 25 % der Kosten aus dem Bereich „Gemeindebauhof“ an das Produktkonto „Abwasserbeseitigung.“

 

Des Weiteren erörtert er ausführlich die Kosten der Kindertagesstätten. Er weißt auf eine eventuelle Überzahlung im nächsten Jahr hin, da die Hortgruppe zum 31.07.2017 eingestellt wurde, der DRK jedoch über den 31.07.2017 hinaus die vollen Abschläge erhalten hat.

In der Gemeindevertretung stellt sich die Frage, warum der Ansatz für 2018 - 350.000 € beträgt. Der Bürgermeister Herr Rupp erläutert dies intensiv (bauliche Maßnahmen der Hortgruppe in Steinbergkirche, neue Vorschriften, Personalschlüssel). 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

a) Die Gemeindevertretung Sterup nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis.

 

b) Die Gemeindevertretung Sterup erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungenber 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2017..

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt