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22.11.2017 - 5 Beratung und Beschluss über den Haushalt 2018 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 22.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die aktuelle Haushaltsplanung weist, wie auch teilweise schon in den Vorjahren, einen erheblichen Fehlbetrag im Ergebnisplan aus. Da nunmehr die Abschlüsse der Haushaltsjahre 2014 – 2016 vorliegen, die insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 52.592,41 € ausweisen, ist es zwingend geboten, die finanzielle Situation der Gemeinde Hasselberg zu verbessern. Hierauf hat auch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg verschärft hingewiesen.
Bereits in den vergangenen Jahren hat sich der Finanzausschuss der Gemeinde mit möglichen Konsolidierungsmaßnahmen befasst. Unter Würdigung aller Umstände hat der Ausschuss festgestellt, dass Einsparungen effektiv nicht möglich sind. Somit bleibt nur die Möglichkeit, die Einnahmesituation zu verbessern.
Die von der Gemeinde beeinflussbaren Einnahmen reduzieren sich im Wesentlichen auf die kommunalen Steuern und Abgaben. So hat der Finanzausschuss empfohlen, neben den separat zu beschließenden Erhöhungen der Steuer- und Abgabesätze bei Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie Tourismusabgabe, auch die Realsteuerhebesätze anzuheben.
Der Ausschuss schlägt im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A von 310 % auf 370 %, für Grundsteuer B von 310 % auf 390 % und für die Gewerbesteuer von 350 % auf 370 % anzuheben.
Durch diese erhebliche Anhebung der Steuerhebesätze, incl. Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie Tourismusabgabe können Mehreinnahmen von rund 38.400 € generiert werden.
Trotz dieser Mehreinnahme sieht der Haushaltsplan 2018 im Ergebnisplan weiterhin einen Fehlbetrag in Höhe von 31.900 € vor. Durch die Anhebung der Hebesätze auf die oben genannten Werte, besteht nunmehr die Möglichkeit der Beantragung einer Fehlbetragszuweisung nach § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG) beim Kreis Schleswig-Flensburg.
Größere Investitionen sind derzeit für 2018 nicht in der Planung. Sollte der Ausbau der K111 realisiert werden, wird zu gegebener Zeit ein Nachtragshaushalt aufzustellen sein.
In einer sich anschließenden ausführlichen Beratung wird festgestellt, dass die finanzielle Ausstattung der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht auskömmlich ist. Es könne jedoch nicht sein, dass der Gesetzgeber den Gemeinden immer höhere Kosten auferlegt (z.B. Kinderbetreuung), diese aber bei Finanzierung nicht unterstützt, so dass ein Haushaltsausgleich ausschließlich über Steuererhöhungen realisierbar ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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