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ALLRIS - Auszug

23.10.2017 - 9 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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rgermeister Müller trägt den Tagesordnungspunkt vor.

 

Am 02.06.2014 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 18 gefasst, um für den -auf dem ehemaligen Vaku-Gelände- vorgesehenen Aldi-Neubau die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das bestehende Einkaufszentrum wurde beim Aufstellungsbeschluss in den Geltungsbereich einbezogen, um dort nach Umsiedlung des ALDI-Marktes die weitere Entwicklung um die Edeka-Erweiterung herum gezielt steuern zu können.

Das aktuelle Planungskonzept hingegen sieht vor, beide Märkte auf das ehemalige Vaku-Gelände umzusiedeln. Für die Nachnutzung des Altbestandes wird jedoch kurzfristig kein Konzept vorliegen, zumal die Gemeinde beabsichtigt, im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ u.a. grundlegend an die Aufarbeitung und Beseitigung der im Ortszentrum bestehenden städtebaulichen Missstände heranzugehen.

Mit der Neubaumaßnahme Aldi / Edeka auf dem ehemaligen Vaku-Gelände kann und soll aber wegen der Eilbedürftigkeit nicht auf ein konkretes Nachnutzungskonzept für den Altbestand gewartet werden; dieser Bereich ist also bauleitplanerisch vorzuziehen. Daher wird, gleichermaßen als erster Bauabschnitt des Planbereichs, das ehem. Vaku-Gelände als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18.1 eigenständig und vorgezogen bearbeitet.

Zwischenzeitlich wurde hierzu der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.  

GV Jessen-Braun weist darauf hin, dass die Gemeinde Vorgaben bezüglich des Einsatzes  erneuerbarer Energien machen sollte.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkiche beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18.1 einschließlich Begründung wird in der

vorliegenden Form gebilligt.

 

Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und

die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu

benachrichtigen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

12

12

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.  

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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