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18.10.2017 - 6 Überprüfung von Spielplätzen - Sachkundeprüfung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 18.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinden und das Amt Geltinger Bucht sind zur Unterhaltung und Kontrolle der eigenbewirtschafteten Spielplätze verpflichtet. Hierbei ist eine wöchentliche visuelle Routine – und operative Inspektion notwendig. Dieses wird durch die Gemeinde- bzw. Amtsarbeiter u.a im Rahmen ihrer Unterhaltungstätigkeit ausgeführt. Einmal jährlich erfolgt eine externe Überprüfung mit Prüfungsbericht. Z.Zt. werden 32 Spielplätze sowie Schul-Spielplätze überprüft.
Folgende jährliche Kosten sind seit 2013 entstanden:
2013: 2.284,00 € 2014: 2.255,05 € 2015: 2.171,75 €
2016: 2.142,00 € 2017: 3.010,70 €
Die Prüfung erfolgte bisher durch einen Dipl. Ing. mit einen Netto-Stundensatz inkl. Fahrtkosten in Höhe von 80,00 €. Die jährlichen Kosten sollen nun nachhaltig gesenkt werden.
Die Überprüfung soll nun durch eigenes Personal erfolgen; die Seminarkosten für das Grund- und Aufbauseminar (5-tägig) betragen 645,00 € plus 50,00 € Prüfgebühr einmalig. Alle 3 Jahre ist ein „Auffrischungseminar“ (1 Tag) mit Kosten von 170,00 € notwendig.
Nach Erlangen der Sachkundeprüfung könnte der Mitarbeiter -neben der Überprüfung der Amtsliegenschaften- die Überprüfung der gemeindlichen Spielplätze kostenfrei bzw. mit einem Pauschalbetrag begutachten. Weiter würde bei Neu-Spielgeräten eine kurzfristige Überprüfung möglich, sodass eine externe Beauftragung ebenfalls entfallen würde. Die Regularien der Freistellung müssen noch mit dem Personalamt erörtert werden.
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