Allris
06.02.2025 - 8 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Fr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 06.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hasselberg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
585,1 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular