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ALLRIS - Auszug

06.02.2025 - 8 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan der Fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hasselberg für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselberg stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan 2025 der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt damit in Kraft.

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

10

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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