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Grundsteuerreform Transparenzregister

Das Finanzministerium hat am 09.09.2024 das Transparenzregister zur Grundsteuerreform veröffentlicht.

Hier kommen Sie zum Transparenzregister auf der Seite des Finanzministeriums.

Im Transparenzregister sind diejenigen Hebesätze ausgewiesen, die die einzelne Kommune voraussichtlich festsetzen müsste, damit ihr Grundsteueraufkommen für das Jahr 2025 (erstmalige Grundsteuererhebung nach reformiertem Recht) im Vergleich zum Jahr 2024 (letztmalige Erhebung nach altem Recht) nicht steigt oder sinkt. Das Register schafft Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger und bietet den Kommunen Unterstützung bei der Entscheidung für ihre neuen Hebesätze ohne Beeinträchtigung ihrer Hebesatzautonomie.

Jeder Interessierte kann die neuen Hebesätze für jede Kommunen in Schleswig-Holstein abfragen:

  • Für Grundsteuer A, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anfällt,
  • und für Grundsteuer B, die für Grundstücke zu zahlen ist (z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser).

Insgesamt wurden somit für die über 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein über 2.000 Hebesätze für das Register berechnet.

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