Ab dem 02.11.2020 ist ein Besuch in der Amtsverwaltung nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Die entsprechenden Infos finden sie hier.
Grundsätzlich möchte ich Sie bitten, Ihr Anliegen –soweit möglich– auch weiterhin schriftlich, per Telefon und per E-Mail vorzutragen.