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Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich, persönlich in der Amtsverwaltung oder elektronisch in dokumentierbarer Form (nicht telefonisch!) beantragen.

Eine Beantragung ist bis zum 2. Tag (Freitag) vor der Wahl bis 12.00 Uhr möglich. Bei plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag 15.00 Uhr beantragt werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Bei der elektronischen Beantragung von Briefwahlunterlagen werden Sie aufgefordert, neben Ihrem Namen auch die Wählerverzeichnis-Nr. und den Wahlkreis anzugeben. Die Wählerverzeichnisnummer und den Wahlkreis finden Sie auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief. Diese von Ihnen eingegebenen Daten werden verschlüsselt an das Amt Geltinger Bucht übersandt und können nur mit Hilfe eines entsprechenden Programms entschlüsselt werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post übersandt!